Bestattung

Im Grunde genommen gibt es nur zwei Bestattungsarten, die vor dem Gesetz gleichgestellt sind:

Die Erdbestattung mit Beisetzung des Sarges in der Erde und die Feuerbestattung, d. h. die Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium.

Alle anderen Formen der Beisetzung, wie z. B. die Seebestattung, Waldbestattung (z. B. Ruheforst®), Diamant-, Luft-, und Weltall-Bestattung setzen immer eine Feuerbestattung voraus.

Eine Trauerfeier in einer Kirche oder Trauerhalle geht in der Regel beiden Bestattungsformen voraus. Es kann aber auch eine Trauerfeier mit der Urne oder nur einem Bild stattfinden.

Hier gibt es weder „richtig“ oder „falsch“. Wichtig sind die eigenen Empfindungen und Wünsche, bei deren Umsetzung wir gerne behilflich sind.

Erdbestattung

Die Erdbestattung galt über Jahrhunderte als die „normale“ Art der Bestattung. Die Feuerbestattung war in manchen Epochen, Religionen und Kulturen sogar verboten.

Der Sarg wird in der Kirche oder Kapelle aufgebahrt, nach der Trauerfeier durch einen Geistlichen, Redner oder auch Freunde oder Familienmitglieder zum Grab gefahren oder getragen und dort durch die Sargträger in die Erde gesenkt.

Eine Trauerfeier in der Kapelle oder Kirche ist nicht zwingend vorgeschrieben. Daher ist es auch möglich, die Trauerfeier bzw. Ansprache – in verkürzter Form – ans Grab zu verlegen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung machte bis vor ungefähr 30 Jahren in unserer Region einen Anteil von circa 30 Prozent aus. Heute sind es über 80 Prozent, bei weiterhin steigender Tendenz.

Im Gegensatz zur Erdbestattung, die den Weg zum Grab mit sich bringt, haben sich bei der Feuerbestattung einige Varianten des Abschlusses einer Trauerfeier entwickelt.

So ist es z. B. möglich, den Sarg nach der Trauerfeier zum Überführungswagen zu tragen, der dann zum Krematorium fährt, den Sarg kurz vor Ende der Trauerfeier herauszutragen – 
die Trauergemeinde bleibt in der Kirche oder Kapelle – oder den Sarg nach der Trauerfeier in der Kapelle, Trauerhalle oder Kirche stehen zu lassen.

Darüber hinaus kann zunächst die Einäscherung stattfinden, um dann die Trauerfeier mit der Urne durchzuführen.

Wir unterstützen die Angehörigen auch gerne bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Vorstellungen.

Seebestattung

Die Seebestattung setzt eine Feuerbestattung voraus. Die Asche wird im Krematorium in eine spezielle Urne gefüllt, die sich innerhalb weniger Stunden im Wasser auflöst.

Zur Beisetzung treffen sich die Angehörigen am Schiff, welches in der Regel ab Strande bei Kiel dann circa 40 Minuten zur Beisetzungsstelle in der Ostsee fährt (andere Meere und Abfahrtsorte sind selbstverständlich möglich).

Dort angekommen, versammeln sich die Trauernden am Heck des Schiffes, wo der Kapitän ein paar persönliche Worte an die Anwesenden und den Verstorbenen richtet.

Sobald die Urne im Meer versenkt ist, können einzelne Blumen und kleinere Gebinde – keine Kränze – nachgegeben werden. Das Schiff umkreist dann unter „Seemannsmusik“ die Beisetzungsstelle, um anschließend wieder Fahrt in Richtung Hafen aufzunehmen.

Es ist möglich, eigene Musik mitzubringen oder einen Geistlichen bzw. Redner zur Beisetzung dazu zu bitten. Ebenso spricht nichts dagegen, wenn ein Freund der Familie oder ein Verwandter bzw. Familienmitglied die Abschiedsworte spricht.

Wie bei der Waldbestattung empfehlen sich feste Schuhe, robuste Kleidung und – auch bei gutem Wetter – eine Jacke.

Waldbestattungen

Bei einer Waldbestattung wird die Urne unter einem Baum im Wald beigesetzt. Pro Baum, der entweder als „Gemeinschaftsbaum“ oder nur für die eigene Familie erworben werden 
kann, können zwölf Urnen beigesetzt werden.

Die Kosten für den Beisetzungsplatz sind in sogenannte „Wertstufen“ eingeteilt, die sich nach Art, Standort und Umfang des Baumes richten.

Falls eine Trauerfeier gewünscht wird, kann diese vorher in einer Kirche oder Friedhofskapelle, in unserer Trauerhalle oder auch direkt zur Urnenbeisetzung im Wald durchgeführt werden.

Zur Beisetzung sind Kränze und Blumengebinde nicht zugelassen, um den Gesamteindruck des Naturbelassenen nicht zu stören – einzelne Blumen und kleine Sträuße sind jedoch erlaubt. Es ist empfehlenswert, feste Schuhe und robuste Kleidung zu tragen, da die Beisetzung in der Regel abseits der Wege stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ruheforst-eiderquelle.de

Sonderformen

Es ist in Deutschland nicht erlaubt, die Urne zu verstreuen oder auf eigenem Grund und Boden beizusetzen. Genauso ist es nicht zulässig, auch nur Teile der Asche wegzunehmen und einer anderen Bestimmung zuzuführen (siehe Diamant- und Weltallbestattung).

In Deutschland herrscht sogenannter Friedhofszwang, d. h. jeder Verstorbene, ob im Sarg oder als Urne, muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Ausnahmen bilden nur die See- und 
die Waldbestattung.

Bei der Luftbestattung wird die Asche aus einem Flugzeug oder Heißluftballon verstreut, was z. B. in Frankreich, der Schweiz und in Tschechien erlaubt ist. In der Schweiz ist es auch möglich, die Asche auf der „Almwiese“ oder z. B. in einem Bergbach zu verstreuen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Gräber

Wahlgräber können auf dem Friedhof frei ausgesucht werden. Sie bieten die Möglichkeit der Verlängerung des Nutzungsrechts und sind für mindestens einen Sarg (einstellig) und bzw. oder zwei Urnen vorgesehen.

In der Regel erfolgt die Bepflanzung und Pflege durch die Hinterbliebenen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner. Ergänzend dazu bieten die Friedhöfe pflegearme oder -freie Wahlgrabstätten an, die mit Stauden, Bodendeckern oder Rasen ganz bepflanzt und durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden.

Eine Besonderheit des Wahlgrabes sind die sogenannten Themengräber oder -gärten für Urnen auf dem Südfriedhof Neumünster. Hier besteht die Möglichkeit, ein- und mehrstellige Grabstätten auf einem bestimmten Feld zu erwerben. In den Friedhofsgebühren ist die Pflege und eine Grabplatte, die nach einem bestimmten Muster beschriftet wird, enthalten.

Weitere Informationen erhalten Sie über www.friedhof-neumuenster.de

Reihengräber für Särge und Urnen werden durch die Friedhofsverwaltung zugeteilt und können auch nicht verlängert werden.

Auf Wunsch kann die Grabstätte komplett in Rasen (halbanonym) gelegt werden, so dass keine Grabpflege anfällt, aber ein Bezugspunkt auf dem Friedhof vorhanden ist.

Durch die Vielfalt der vorhandenen Gräber auf den Friedhöfen in Neumünster halten wir eine persönliche Beratung – am besten vor Ort – für unerlässlich.

Impressionen