Kosten

Eine seriöse Kosteneinschätzung, die unliebsame Überraschungen und eine Übervorteilung der Trauernden ausschließt, ist nur möglich, wenn die Wünsche für die Bestattung konkret besprochen werden.

Eine allgemein gültige Aussage für Bestattungskosten gibt es nicht. Genauso wenig, wie man pauschal beantworten kann, was ein Auto, ein Urlaub oder eine Familienfeier kostet.

Zu viele Faktoren, wie z. B. regionale Gepflogenheiten, eigene Ansprüche und Vorstellungen, Trauerfeier, Kaffeetafel, Todesanzeigen und Grabstein beeinflussen die Gesamtkosten, wobei wir es für wichtig halten, zunächst den Begriff „Bestattungskosten“ zu definieren.

Bestattungskosten gliedern sich generell in drei Bereiche, die in der Regel auf der Rechnung des Bestattungsinstituts aufgeführt sind:

1. Leistungen des Bestattungsinstituts: Lieferung des Sarges, ggfs. der Wäsche, Urne, usw. und Dienstleistungen, d. h. Überführung, Aufbahrung, Trauerfeier, Formalitäten, etc.

2. Fremd- und Zusatzleistungen: z. B. Zeitungsanzeigen, Trauerkarten, Blumenschmuck, Musiker- und Rednerdienste, Sargträger

3. Öffentliche Gebühren und Auslagen: Todesbescheinigung, Sterbeurkunden, Meldebescheinigung und Friedhofsgebühren: Grab- und Beisetzungsgebühren, Kapellenbenutzung, Kühlraumgebühren, etc.

Da die Friedhofsgebühren ca. 30–50 Prozent der Bestattungskosten ausmachen, nehmen sie eine besondere Position in der Betrachtung der Gesamtkosten ein.

Die Friedhöfe in Neumünster versenden die Gebührenbescheide immer an die Angehörigen bzw. den Auftraggeber der Bestattung. Die Summe ist dann direkt an den Friedhof zu zahlen. Dadurch tauchen diese nicht unerheblichen Kosten in der Regel auf der Rechnung des Bestattungsinstituts nicht auf – nach Absprache verauslagen wir auch diese Kosten.

Bei jeder Beratung sprechen wir die Gesamtkosten der Bestattung an und erklären diese vor Unterschrift des Bestattungsauftrages – auch das ist unser Verständnis von guter Beratung.