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Trauerfall

Was tun im Sterbefall? – Schritt-für-Schritt

1. Arzt rufen / Todesfeststellung

Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt kontaktiert werden – idealerweise der Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117, damit der Tod festgestellt und bescheinigt werden kann.

2. Totenschein abwarten

Der Arzt erstellt den Totenschein (Todesbescheinigung), der unbedingt vorliegen muss, bevor eine Überführung stattfinden darf.

3. Ruhezeit zu Hause (max. 36 Std.)

In Schleswig-Holstein darf der oder die Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben – diese Zeit kann für persönliche Abschiednahmen genutzt werden.

4. Erstversorgung (optional)

Auf Wunsch kann der Bestatter vor der eigentlichen Überführung zur Erstversorgung des Verstorbenen ins Haus kommen.

5. Überführung / Terminabsprache

Sobald der Totenschein vorliegt, kann die Überführung mit uns abgesprochen werden – dazu kontaktieren Sie uns am besten unter der 04321 99 700, damit wir alles koordinieren können.

6. Bestattungsplanung (Gespräch)

In einem persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro besprechen wir alle weiteren Schritte, Wünsche und Formalitäten für die Bestattung.

Benötigte Unterlagen im Sterbefall

Personenstand des/der Verstorbenen

Weitere Unterlagen (falls vorhanden)

Hinweis: Es ist kein Problem, wenn Unterlagen beim ersten Gespräch noch fehlen – vieles kann auch später nachgereicht werden.

Bei Bedarf helfen wir gerne bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Keine Sorge – wenn nicht alle Dokumente sofort verfügbar sind, kann vieles auch nachgereicht werden. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Urkunden.

Wie schnell muss eine Bestattung erfolgen?

In Schleswig-Holstein muss die Bestattung in der Regel innerhalb von 9 Tagen nach der Todesfeststellung erfolgen.

Wann sollte ich den Bestatter kontaktieren?

Sobald der Totenschein vorliegt. Auf Wunsch kommen wir aber auch vorher zur Erstversorgung ins Haus.

Kann ich den Verstorbenen noch zu Hause behalten?

Ja. In Schleswig-Holstein dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben – für einen Abschied in Ruhe.

Muss ich selbst bei Behörden vorsprechen?

Nein – wir übernehmen die Behördengänge und die Kommunikation mit Ämtern, Versicherungen und Rentenstellen.

Können wir persönliche Dinge oder Kleidung mitgeben?

Ja. Kleidung, Briefe oder kleine Erinnerungen können mitgegeben werden. Sprechen Sie uns einfach an.

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